Der Zweite Weltkrieg wurde für die Zweite Polnische Republik zu einem Stresstest. Maxim Mayorov. Istoravda.com.ua. 17.06.2026. 

Друга світова стала для Другої Речі Посполитої краш-тестом. Максим Майоров. Istoravda.com.ua. 17.06.2026.

In meinem Feed tauchte eine aktuelle Veröffentlichung des polnischen Instituts für Nationales Gedenken (IPN) auf, in der erklärt wird, warum ein Vergleich zwischen der Armia Krajowa (AK) und der Ukrainischen Aufstandsarmee (UPA) unzulässig sei.

Demnach sei die AK die offizielle Streitmacht des polnischen Untergrundstaates gewesen, ein Teil der Polnischen Streitkräfte, die innerhalb der Anti-Hitler-Koalition kämpften.

Die UPA hingegen sei eine illegale bewaffnete Formation radikaler Kämpfer der OUN gewesen. Und so weiter und so fort.

Ich wollte dieses Thema eigentlich nicht ansprechen, aber mit der Legitimität und der staatsrechtlichen Kontinuität des polnischen Untergrundstaates und seiner militärischen Formationen ist bei weitem nicht alles so eindeutig, wie es dargestellt wird.

Vor dem Krieg wurde Polen vom politischen Regime der „Sanacja“ regiert – den Nachfolgern von Józef Piłsudski.

Die einflussreichste Persönlichkeit und faktischer Staatsführer war Oberbefehlshaber Edward Rydz-Śmigły. Präsident der Republik war Ignacy Mościcki, Ministerpräsident Felicjan Sławoj-Składkowski – beide enge Verbündete Rydz-Śmigłys.

Nach der Flucht der polnischen Staatsführung ins Ausland im September 1939 wurden die führenden Politiker interniert und waren nicht in der Lage, ihre Aufgaben im Exil wahrzunehmen. Nach der Verfassung konnte der Präsident allein seinen Nachfolger bestimmen. Genau das tat er, indem er Bolesław Wieniawa-Długoszowski aus dem Lager der „Sanacja“ ernannte.

Frankreich führte jedoch rasch eine faktische Übernahme der polnischen Exilregierung durch und zwang Mościcki, seine Entscheidung zugunsten von Władysław Raczkiewicz zu ändern.

Der neue Präsident Raczkiewicz ernannte umgehend den französischen Protegé Władysław Sikorski – einen Gegner der „Sanacja“, der während des unabhängigen polnischen Staates zehn Jahre im Exil in Paris verbracht hatte – zum Regierungschef und Oberbefehlshaber. Die spätere Übertragung weiterer Präsidentenbefugnisse an Sikorski erfolgte bereits offen verfassungswidrig.

So viel also zu Legitimität und Souveränität. Aber das ist nicht einmal der wichtigste Punkt.

Die Zweite Polnische Republik war ein multinationaler Staat, in dem mehr als 30 Prozent der Bevölkerung ethnischen Minderheiten angehörten.

Allein die Ukrainer machten bis zu 14 Prozent der Bevölkerung aus und verfügten über eigene kompakte Siedlungsgebiete. Sie waren nicht freiwillig Teil der polnischen Gesellschaft geworden und besaßen zu Beginn des Zweiten Weltkriegs erst seit weniger als zwanzig Jahren die polnische Staatsbürgerschaft.

Während Minderheiten vor dem Krieg zumindest teilweise im Sejm und in der Verwaltung vertreten waren, gab es in den im Exil gebildeten Regierungs- und Repräsentationsstrukturen Polens praktisch keinen Platz für Nicht-Polen.

Die Frage, wenigstens einen Ukrainer in die Regierung oder den Nationalrat aufzunehmen, wurde mehrfach diskutiert, aber jedes Mal von Nationalisten blockiert.

Noch problematischer war die Situation im bewaffneten Untergrund. Anstatt zu einer gesamtgesellschaftlichen Partisanenarmee zu werden, entwickelte sich die Armia Krajowa zu einem Akteur ethnischer Konflikte mit ehemaligen Mitbürgern – vor allem mit Ukrainern und Litauern.

Das besetzte Polen innerhalb seiner Vorkriegsgrenzen erinnerte an das ebenso zersplitterte Jugoslawien, in dem Serben gegen Kroaten kämpften, Christen gegen Muslime und so weiter.

Selbst die polnischen Juden hielten sich von den Londoner Strukturen weitgehend fern. Sie bevorzugten eigene Selbstverteidigungseinheiten und litten unter polnischem Antisemitismus – sowohl während des Krieges als auch in den ersten Nachkriegsjahren.

Man kann die OUN beliebig kritisieren. Doch warum, so müsste man die Experten des IPN fragen, sollte eine einzige Untergrundorganisation in der Lage gewesen sein, einer ganzen Staatlichkeit ihre Agenda für die zwischenethnischen Beziehungen aufzuzwingen?

Tatsächlich repräsentierten der polnische „Untergrundstaat“ und seine Exilregierung gegenüber der Anti-Hitler-Koalition nicht den früheren Staat und seine gesamte Gesellschaft, sondern vielmehr die staatenlos gewordene polnische ethnische Nation – ähnlich wie bereits während des Ersten Weltkriegs.

In diesem Sinne war die AK kaum besser als die „Armee ohne Staat“ – die UPA. Und mit den heutigen Verteidigungskräften der Ukraine ist die AK überhaupt nicht vergleichbar. In den ukrainischen Streitkräften gibt es weder ethnische Segregation noch ethnische Feindseligkeit, und Kämpfer aller nationalen Gemeinschaften sind dort würdig vertreten – selbst aus den vorübergehend besetzten Gebieten, darunter auch die Krimtataren.

Das Problem Polens vor 80 Jahren waren nicht die „bösen Banderisten“.

Der Zweite Weltkrieg war für die Zweite Polnische Republik ein Stresstest, den sie bereits bei der ersten Kollision nicht bestand. Die schlecht zusammengefügte Staatsbürgernation hörte praktisch sofort auf zu existieren, sobald der polnische Gendarm verschwunden war.

Die Ursachen dieser Fragilität liegen sowohl in der Politik Warschaus zwischen den Weltkriegen als auch in der Art und Weise, wie der polnische Staat nach mehr als einem Jahrhundert fremder Herrschaft auf die historische Bühne zurückkehrte.

Darüber sollten die Kollegen vom IPN nachdenken.


🔗 Originalquelle

Art der Quelle: Artikel
Titel des Originals: Друга світова стала для Другої Речі Посполитої краш-тестом. Максим Майоров. Istoravda.com.ua. 17.06.2026.

Autor: Maxim Mayorov
Veröffentlichung / Entstehung: [Datum/ Epoche]
Originalsprache: 17.06.2026.
Plattform / Quelle: Zeitung
Link zum Originaltext:

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Deutsche Übersetzung von Viktoriya Limbach,
veröffentlicht auf

uebersetzungenzuukraine.data.blog
.


4 Kommentare

  1. Avatar von macspiraz macspiraz sagt:

    Der Vergleich zwischen Armia Krajowa und UPA greift zu kurz, wenn er vor allem über Fragen der formalen Legitimität, Exilregierung oder Staatskontinuität geführt wird. Diese Fragen sind historisch interessant, aber sie berühren nicht den entscheidenden Unterschied zwischen beiden Formationen.

    Die Armia Krajowa war der militärische Arm des Polnischen Untergrundstaates und stand in Loyalität zur polnischen Exilregierung. Man kann über deren politische Zusammensetzung, demokratische Legitimation und den Umgang mit Minderheiten streiten. Man kann auch die Minderheitenpolitik der Zweiten Republik kritisieren. All das ist legitim. Aber daraus folgt nicht, dass die AK strukturell mit der UPA gleichzusetzen wäre.

    Der zentrale Unterschied liegt im politischen und militärischen Zweck der Gewalt. Die AK war im Kern eine Widerstandsorganisation gegen die deutsche Besatzung und Teil des polnischen Kampfes innerhalb der Anti-Hitler-Koalition. Sie beging nicht nur heroische Taten; es gab auch Verbrechen, Antisemitismus, lokale Übergriffe und Gewalttaten gegen Zivilisten, darunter auch gegen Angehörige nationaler Minderheiten. Diese Fälle müssen offen benannt und untersucht werden. Entscheidend ist aber: Sie waren nicht die offizielle Doktrin der AK und nicht der programmatische Kern ihres politischen Projekts.

    Bei der OUN/UPA liegt der Fall anders. Die UPA war nicht einfach eine „Armee ohne Staat“, die nur unter anderen Bedingungen dasselbe tat wie die AK. Sie entstand aus dem radikal-nationalistischen Milieu der OUN und verband den Kampf um ukrainische Unabhängigkeit mit der Vorstellung eines ethnisch homogenen ukrainischen Nationalraums. In Wolhynien und Ostgalizien wurde die Entfernung polnischer Zivilgemeinschaften nicht zu einem bloßen Nebenprodukt des Krieges, sondern zu einer organisierten Praxis. Die Massaker an polnischen Zivilisten waren keine vereinzelten Exzesse ohne politischen Zusammenhang, sondern Teil einer ethnischen Säuberung.

    Genau hier versagt die Gleichsetzung. Es ist ein Unterschied, ob einzelne Einheiten oder Kommandeure einer Organisation Kriegsverbrechen begehen, die der offiziellen Linie widersprechen oder diese überschreiten, oder ob Gewalt gegen zivile ethnische Gruppen selbst zu einem Mittel des nationalpolitischen Projekts wird. Im ersten Fall muss man über Verantwortung, Befehlsketten, lokale Dynamiken und spätere Erinnerungspolitik sprechen. Im zweiten Fall geht es um die politische Struktur der Gewalt selbst.

    Auch die Frage der Zusammenarbeit mit dem nationalsozialistischen Deutschland darf nicht ausgeblendet werden. Die AK kämpfte gegen die deutsche Besatzungsmacht. Die OUN und Teile des ukrainisch-nationalistischen Milieus versuchten dagegen zeitweise, den deutschen Angriff auf die Sowjetunion für eigene Staatsziele zu nutzen. Dass Bandera oder Melnyk später von den Deutschen interniert wurden, ist historisch relevant, hebt aber die frühere Kooperation, die ideologische Nähe bestimmter Milieus und die Beteiligung von OUN/UPA-Angehörigen oder nahestehenden Strukturen an antijüdischer Gewalt nicht auf. Konflikt mit den Deutschen in einer späteren Phase macht aus einer Bewegung nicht rückwirkend eine eindeutige antifaschistische Widerstandsbewegung.

    Ebenso verkürzt ist die Behauptung, die AK habe sich in den multiethnischen Grenzgebieten lediglich als ein ethnischer Akteur unter anderen verhalten und sei deshalb kaum besser als die UPA. Natürlich waren Wolhynien, Ostgalizien und das Wilnaer Gebiet keine ethnisch homogenen Räume. Natürlich war die polnische Zwischenkriegspolitik gegenüber Ukrainern, Belarussen, Litauern und Juden oft repressiv und assimilatorisch. Aber staatliche Diskriminierung, Zwangsassimilation oder lokale Gewaltakte sind analytisch nicht dasselbe wie eine militärisch organisierte Kampagne zur Entfernung ganzer ziviler Bevölkerungsgruppen.

    Wer diese Unterschiede verwischt, ersetzt historische Analyse durch moralische Symmetrie. Eine solche Symmetrie wirkt nur auf den ersten Blick ausgewogen. In Wirklichkeit nivelliert sie Unterschiede in Zielsetzung, Struktur, Maßstab und Zentralität der Gewalt.

    Das bedeutet nicht, dass polnische Verbrechen relativiert werden dürfen. Verbrechen einzelner AK-Einheiten, Übergriffe gegen Juden, Ukrainer, Litauer oder Belarussen sowie spätere Verbrechen sogenannter „Verstoßener Soldaten“ müssen offen diskutiert werden. Polen hat hier eigene schwierige Erinnerungskonflikte. Aber die Existenz solcher Verbrechen macht die AK nicht zu einer Organisation, deren Programm auf ethnischer Säuberung beruhte.

    Die UPA ist nicht deshalb problematisch, weil sie ukrainische Unabhängigkeit anstrebte. Das Streben nach Unabhängigkeit ist für sich genommen legitim. Problematisch ist, dass in ihrem politischen und militärischen Handeln die Entfernung polnischer Zivilisten aus umstrittenen Gebieten zu einer zentralen Praxis wurde. Genau das unterscheidet sie grundlegend von der AK.

    Deshalb ist der Vergleich zwischen AK und UPA nur sehr begrenzt tragfähig. Er kann helfen, über Gewalt in multiethnischen Grenzregionen, über Staatszerfall, Besatzung und Erinnerungspolitik zu sprechen. Er darf aber nicht dazu dienen, eine organisierte ethnische Säuberung als bloßes Äquivalent zu den Verbrechen einzelner Einheiten einer anderen Widerstandsorganisation erscheinen zu lassen.

    Eine nüchterne historische Bewertung muss beides zugleich leisten: polnische Verfehlungen ohne Beschönigung benennen und dennoch klar festhalten, dass AK und UPA nicht dieselbe Kategorie historischer Verantwortung darstellen, und darüber sollten die Ukrainer, die einen modernen Staat mit westlicher Orientierung anstreben, nachdenken.

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    1. Ich veröffentliche hier Übersetzungen und nicht meine eigenen Texte. Dennoch wäre es unehrlich zu behaupten, die Auswahl der übersetzten Beiträge sei völlig neutral. Welche Texte ich für übersetzenswert halte, wird selbstverständlich auch von meiner persönlichen Sichtweise beeinflusst.

      Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die geäußerte Kritik zu antworten und einige Gedanken aus meiner eigenen Perspektive beizutragen.

      Deine Argumentation ist nachvollziehbar, beantwortet aber die eigentliche Kritik des Artikels nur teilweise. Die Frage war nicht, ob die UPA frei von Verbrechen war oder ob Wolhynien eine Tragödie darstellt – darüber besteht kaum Streit. Die Frage war vielmehr, ob die AK und der polnische Untergrundstaat tatsächlich jene umfassende Legitimität und Repräsentativität besaßen, die ihnen heute oft zugeschrieben wird.

      Du räumst selbst ein, dass die Zweite Republik ein multinationaler Staat war und dass ihre Politik gegenüber Ukrainern, Litauern, Belarussen und teilweise auch Juden häufig repressiv war. Dennoch behandelst du den polnischen Untergrundstaat weitgehend als legitimen Vertreter des gesamten Vorkriegspolens, obwohl große Teile dieser nichtpolnischen Bevölkerung weder politisch noch militärisch angemessen vertreten waren. Aus ukrainischer Sicht erscheint die AK deshalb nicht nur als Widerstandsbewegung, sondern auch als Träger eines Projekts zur Wiederherstellung eines Staates, in dem Ukrainer erneut eine unterdrückte Minderheit geblieben wären.

      Außerdem wirkt der Maßstab asymmetrisch. Bei der AK werden Verbrechen als lokale Exzesse behandelt, bei der UPA dagegen als Ausdruck des gesamten politischen Projekts. Gleichzeitig wird die gesamte Geschichte der UPA stark auf Wolhynien reduziert, während andere Aspekte – der Kampf gegen die Deutschen, gegen die Sowjets und der Versuch einer ukrainischen Staatsbildung – weitgehend ausgeblendet bleiben. Aus ukrainischer Sicht stellt sich daher die Frage, warum die Verbrechen der UPA ihre gesamte historische Rolle definieren sollen, während die Verbrechen der AK nicht in gleicher Weise für die Gesamtbewertung herangezogen werden.

      Auch die zeitweilige Zusammenarbeit von Teilen der OUN mit Deutschland wird häufig isoliert betrachtet. Viele staatenlose oder von fremden Mächten beherrschte Nationen in Ostmittel- und Osteuropa versuchten 1941, den deutsch-sowjetischen Krieg für eigene nationale Ziele zu nutzen. Das macht solche Entscheidungen nicht richtig, aber es macht sie zu einem breiteren historischen Phänomen und nicht zu einer ausschließlich ukrainischen Besonderheit.

      Deshalb überzeugt mich die Gegenüberstellung einer grundsätzlich legitimen AK und einer grundsätzlich illegitimen UPA nicht. Die historische Realität war komplizierter: Beide Bewegungen entstanden im Kontext des Zusammenbruchs multinationaler Imperien und Staaten, beide verfolgten nationale Ziele, und beide waren in ethnische Konflikte verwickelt. Die Unterschiede sind real, aber sie sollten nicht dazu führen, die politischen und strukturellen Probleme des polnischen Untergrundstaates auszublenden.

      Ergänzend empfehle ich den Lesern einen weiteren von mir übersetzten Beitrag zum Thema:

      Über Marian Gołębiewski. Volodymyr Rysenko. 13.06.2026.

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      1. Avatar von macspiraz macspiraz sagt:

        Danke für die Antwort Viktoria. Ich halte jedoch fest: Die wesentlichen Punkte meiner Kritik werden dadurch nicht entkräftet, sondern erneut auf eine formale und moralisch symmetrisierende Ebene verschoben.

        Natürlich kann und soll man über die Legitimität, Repräsentativität und politischen Schwächen des polnischen Untergrundstaates diskutieren. Ebenso kann man die Minderheitenpolitik der Zweiten Republik kritisieren. Sie war gegenüber Ukrainern, Belarussen, Litauern und Juden oft repressiv, assimilatorisch und politisch kurzsichtig. Aber „repressiv“ ist nicht dasselbe wie „blutrünstig“, und staatliche Diskriminierung ist analytisch nicht dasselbe wie eine organisierte Kampagne zur physischen Entfernung ganzer ziviler Bevölkerungsgruppen.

        Genau hier liegt der Kernunterschied zwischen AK und UPA.

        Die AK war eine Widerstandsorganisation gegen die deutsche Besatzung und der militärische Arm des Polnischen Untergrundstaates. Man kann über die Legitimität dieser Strukturen streiten, man kann Verbrechen einzelner AK-Einheiten benennen, und man muss diese Verbrechen auch ehrlich aufarbeiten. Aber diese Verbrechen waren nicht der programmatische Kern der AK. Die AK hatte kein politisches Projekt, das auf die ethnische Säuberung ganzer Bevölkerungsgruppen ausgerichtet war.

        Bei der UPA und dem OUN-Milieu liegt der Fall anders. Die UPA ist nicht deshalb problematisch, weil sie ukrainische Unabhängigkeit anstrebte. Das Streben nach Unabhängigkeit ist als solches legitim. Problematisch ist, dass dieses Ziel in Wolhynien und Ostgalizien mit einer organisierten ethnischen Säuberung polnischer Zivilgemeinschaften verbunden wurde. Die Massaker waren kein bloßer lokaler Exzess einzelner Kommandeure ohne politischen Zusammenhang. Sie wurden zu einem Mittel des nationalpolitischen Projekts.

        Das Ziel heiligt nicht die Mittel. Genau dieser Punkt wird in der Antwort umgangen. Wenn eine Bewegung Unabhängigkeit anstrebt, aber dafür Massengewalt gegen Zivilisten als Werkzeug einsetzt, dann kann man später nicht einfach nur den Unabhängigkeitsaspekt feiern und die Opfer als unangenehme Fußnote behandeln.

        Auch der Verweis auf die mangelnde Repräsentation nichtpolnischer Gruppen im polnischen Untergrundstaat ändert daran nichts. Ja, diese Repräsentation war unzureichend. Ja, aus ukrainischer Sicht konnte die AK als Kraft erscheinen, die die Wiederherstellung eines Staates anstrebte, in dem Ukrainer erneut eine benachteiligte Minderheit gewesen wären. Aber daraus folgt nicht, dass die UPA moralisch oder strukturell der AK gleichgestellt werden kann. Politische Unterrepräsentation und Assimilationsdruck sind nicht dasselbe wie die planmäßige Ermordung ziviler Dorfgemeinschaften.

        Ebenso überzeugt der Verweis auf andere staatenlose Nationen, die 1941 mit Deutschland taktisch kooperierten, nicht. Dass auch andere Bewegungen versuchten, den deutsch-sowjetischen Krieg für eigene Ziele auszunutzen, macht die Zusammenarbeit von Teilen der OUN mit den Deutschen nicht harmlos. Vor allem erlaubt es keine Gleichstellung mit der AK, die als Organisation gegen die deutsche Besatzungsmacht kämpfte. Dass Bandera oder Melnyk später von den Deutschen inhaftiert wurden, ist historisch relevant, löscht aber weder frühere Kooperationen noch die Beteiligung nationalistischer ukrainischer Milieus an antijüdischer Gewalt aus.

        Der zusätzlich angeführte Fall Marian Gołębiewski beweist ebenfalls nicht das, was er beweisen soll. Wenn Gołębiewski oder ihm unterstellte Einheiten für Verbrechen an ukrainischen Zivilisten verantwortlich waren, dann muss das benannt werden. Wenn es Straßen, Auszeichnungen oder andere Formen der Ehrung für solche Personen gibt, darf und soll man darüber kritisch diskutieren. Polen hat hier eigene problematische Erinnerungskonflikte.

        Aber ein solcher Fall macht die AK nicht zur UPA. Eine belastete Biografie, lokale Verbrechen oder spätere antikommunistische Verdienste einzelner Personen sind nicht dasselbe wie ein organisatorisches Projekt ethnischer Säuberung. Genau dieser Unterschied wird verwischt, wenn man sagt: „Auch Polen ehren problematische Figuren, also ist die UPA-Glorifizierung vergleichbar.“ Das ist keine historische Analyse, sondern moralische Nivellierung.

        Dazu kommt: Polen ist kein monolithischer Erinnerungsstaat, in dem nur eine patriotische Linie erlaubt wäre. In Polen werden auch sehr polenkritische Künstler, Historiker und öffentliche Figuren gehört, ausgezeichnet oder zumindest breit diskutiert. Gerade die heftigen Debatten um Filme, Publizistik und Geschichtspolitik zeigen, dass es in Polen starke interne Konflikte über nationale Erinnerung gibt. Das unterscheidet sich von der staatlichen oder militärischen Aufwertung von Symbolen, die unmittelbar mit der Ermordung polnischer Zivilisten verbunden sind.

        Deshalb bleibt die Gegenüberstellung einer „legitimen AK“ und einer „illegitimen UPA“ vielleicht zu einfach, aber die Gegenbehauptung, beide seien im Kern vergleichbare nationale Untergrundarmeen mit ähnlichen Schattenseiten, ist noch falscher. Die Unterschiede liegen nicht nur in der formalen Staatlichkeit, sondern in Ziel, Struktur, Maßstab und Zentralität der Gewalt.

        Eine nüchterne historische Bewertung muss beides zugleich leisten: polnische Verfehlungen ohne Beschönigung benennen und dennoch klar festhalten, dass AK und UPA nicht dieselbe Kategorie historischer Verantwortung darstellen. Und darüber sollten besonders jene Ukrainer nachdenken, die einen modernen, westlich orientierten Staat anstreben. Ein solcher Staat kann seine nationale Identität nicht dauerhaft auf Symbolen aufbauen, die für die Nachbarn mit ethnischer Säuberung und Massakern an Zivilisten verbunden sind.

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      2. Avatar von macspiraz macspiraz sagt:

        Danke für die Antwort Viktoria. Ich halte jedoch fest: Die wesentlichen Punkte meiner Kritik werden dadurch nicht entkräftet, sondern erneut auf eine formale und moralisch symmetrisierende Ebene verschoben.

        Natürlich kann und soll man über die Legitimität, Repräsentativität und politischen Schwächen des polnischen Untergrundstaates diskutieren. Ebenso kann man die Minderheitenpolitik der Zweiten Republik kritisieren. Sie war gegenüber Ukrainern, Belarussen, Litauern und Juden oft repressiv, assimilatorisch und politisch kurzsichtig. Aber „repressiv“ ist nicht dasselbe wie „blutrünstig“, und staatliche Diskriminierung ist analytisch nicht dasselbe wie eine organisierte Kampagne zur physischen Entfernung ganzer ziviler Bevölkerungsgruppen.

        Genau hier liegt der Kernunterschied zwischen AK und UPA.

        Die AK war eine Widerstandsorganisation gegen die deutsche Besatzung und der militärische Arm des Polnischen Untergrundstaates. Man kann über die Legitimität dieser Strukturen streiten, man kann Verbrechen einzelner AK-Einheiten benennen, und man muss diese Verbrechen auch ehrlich aufarbeiten. Aber diese Verbrechen waren nicht der programmatische Kern der AK. Die AK hatte kein politisches Projekt, das auf die ethnische Säuberung ganzer Bevölkerungsgruppen ausgerichtet war.

        Bei der UPA und dem OUN-Milieu liegt der Fall anders. Die UPA ist nicht deshalb problematisch, weil sie ukrainische Unabhängigkeit anstrebte. Das Streben nach Unabhängigkeit ist als solches legitim. Problematisch ist, dass dieses Ziel in Wolhynien und Ostgalizien mit einer organisierten ethnischen Säuberung polnischer Zivilgemeinschaften verbunden wurde. Die Massaker waren kein bloßer lokaler Exzess einzelner Kommandeure ohne politischen Zusammenhang. Sie wurden zu einem Mittel des nationalpolitischen Projekts.

        Das Ziel heiligt nicht die Mittel. Genau dieser Punkt wird in der Antwort umgangen. Wenn eine Bewegung Unabhängigkeit anstrebt, aber dafür Massengewalt gegen Zivilisten als Werkzeug einsetzt, dann kann man später nicht einfach nur den Unabhängigkeitsaspekt feiern und die Opfer als unangenehme Fußnote behandeln.

        Auch der Verweis auf die mangelnde Repräsentation nichtpolnischer Gruppen im polnischen Untergrundstaat ändert daran nichts. Ja, diese Repräsentation war unzureichend. Ja, aus ukrainischer Sicht konnte die AK als Kraft erscheinen, die die Wiederherstellung eines Staates anstrebte, in dem Ukrainer erneut eine benachteiligte Minderheit gewesen wären. Aber daraus folgt nicht, dass die UPA moralisch oder strukturell der AK gleichgestellt werden kann. Politische Unterrepräsentation und Assimilationsdruck sind nicht dasselbe wie die planmäßige Ermordung ziviler Dorfgemeinschaften.

        Ebenso überzeugt der Verweis auf andere staatenlose Nationen, die 1941 mit Deutschland taktisch kooperierten, nicht. Dass auch andere Bewegungen versuchten, den deutsch-sowjetischen Krieg für eigene Ziele auszunutzen, macht die Zusammenarbeit von Teilen der OUN mit den Deutschen nicht harmlos. Vor allem erlaubt es keine Gleichstellung mit der AK, die als Organisation gegen die deutsche Besatzungsmacht kämpfte. Dass Bandera oder Melnyk später von den Deutschen inhaftiert wurden, ist historisch relevant, löscht aber weder frühere Kooperationen noch die Beteiligung nationalistischer ukrainischer Milieus an antijüdischer Gewalt aus.

        Der zusätzlich angeführte Fall Marian Gołębiewski beweist ebenfalls nicht das, was er beweisen soll. Wenn Gołębiewski oder ihm unterstellte Einheiten für Verbrechen an ukrainischen Zivilisten verantwortlich waren, dann muss das benannt werden. Wenn es Straßen, Auszeichnungen oder andere Formen der Ehrung für solche Personen gibt, darf und soll man darüber kritisch diskutieren. Polen hat hier eigene problematische Erinnerungskonflikte.

        Aber ein solcher Fall macht die AK nicht zur UPA. Eine belastete Biografie, lokale Verbrechen oder spätere antikommunistische Verdienste einzelner Personen sind nicht dasselbe wie ein organisatorisches Projekt ethnischer Säuberung. Genau dieser Unterschied wird verwischt, wenn man sagt: „Auch Polen ehren problematische Figuren, also ist die UPA-Glorifizierung vergleichbar.“ Das ist keine historische Analyse, sondern moralische Nivellierung.

        Dazu kommt: Polen ist kein monolithischer Erinnerungsstaat, in dem nur eine patriotische Linie erlaubt wäre. In Polen werden auch sehr polenkritische Künstler, Historiker und öffentliche Figuren gehört, ausgezeichnet oder zumindest breit diskutiert. Gerade die heftigen Debatten um Filme, Publizistik und Geschichtspolitik zeigen, dass es in Polen starke interne Konflikte über nationale Erinnerung gibt. Das unterscheidet sich von der staatlichen oder militärischen Aufwertung von Symbolen, die unmittelbar mit der Ermordung polnischer Zivilisten verbunden sind.

        Deshalb bleibt die Gegenüberstellung einer „legitimen AK“ und einer „illegitimen UPA“ vielleicht zu einfach, aber die Gegenbehauptung, beide seien im Kern vergleichbare nationale Untergrundarmeen mit ähnlichen Schattenseiten, ist noch falscher. Die Unterschiede liegen nicht nur in der formalen Staatlichkeit, sondern in Ziel, Struktur, Maßstab und Zentralität der Gewalt.

        Eine nüchterne historische Bewertung muss beides zugleich leisten: polnische Verfehlungen ohne Beschönigung benennen und dennoch klar festhalten, dass AK und UPA nicht dieselbe Kategorie historischer Verantwortung darstellen. Und darüber sollten besonders jene Ukrainer nachdenken, die einen modernen, westlich orientierten Staat anstreben. Ein solcher Staat kann seine nationale Identität nicht dauerhaft auf Symbolen aufbauen, die für die Nachbarn mit ethnischer Säuberung und Massakern an Zivilisten verbunden sind.

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